Rechtzeitig auf das Entgelttransparenzgesetz vorbereiten
Ihr Plus – 35 Jahre Projekterfahrung in Stellenbeschreibungen - Anforderungsanalysen - Arbeitsbewertung - Entgeltstrukturen
Das neue Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wirft seine Schatten voraus !
Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht endet für den Gesetzgeber am 07.06.2026 !
Das Ziel ist die Schaffung objektiver und geschlechtsneutraler Entgeltstrukturen in den Unternehmen. Ein gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit soll gewährleisten werden. Dafür wurden bereits in der zugrundeliegende EU-Richtlinie Weichenstellungen vorgenommen, die unsere Arbeitswelt maßgeblich verändern werden. Und zwar wesentlich tiefergehend als die Zielsetzung es vermuten lässt.
Ihr Unternehmen ist gut beraten, sich möglichst zeitnah auf das verschärfte Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) vorzubereiten. Insbesondere auch deshalb, weil in vielen Aspekten keine Übergangsregelungen für die Unternehmen zu erwarten sind.
Die Anforderungen aus dem neuen Entgelttransparenzgesetz werden z.B. folgende Themenbereiche betreffen:
- Verpflichtung zur Feststellung der Entgeltunterschiede im Unternehmen
- Berichtspflichten Ihres Unternehmens (Entgeltgefälle sämtlicher Entgelt-Bestandteile)
- Verpflichtende Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung von Entgeltunterschieden
- Abhilfeverfahren bei nicht zu rechtfertigenden Gender-Pay-Gaps
- Gemeinsame Entgeltbewertung (Joint-Pay-Assessment) mit Ihrer Arbeitnehmervertretung
- Auskunftsansprüche gegenüber Bewerbern (m/w/d)
- Auskunftsansprüche gegenüber Ihren Mitarbeitern (m/w/d)
- Beweislastverlagerung auf Ihr Unternehmen
- Drohende Schadenersatzansprüche / Sanktionen / Geldbußen / Verjährungsvorgaben
De facto wird es darauf hinauslaufen, dass Ihr Unternehmen eine differenzierte Entgeltfindung durchführen und nachweisen muss. Sie werden ein analytisches Entgeltsystem benötigen. Dieses Entgeltsystem sollte auf eindeutigen Tätigkeitsbeschreibungen aller im Unternehmen stattfindenden Arbeitsaufgaben basieren. Es muss objektive (geschlechtsneutrale) Kriterien bei der Entgeltfindung berücksichtigen. Das sollten z.B. für die Aufgabenerfüllung erforderliche Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen usw. sein. Unterliegt Ihr Unternehmen einem Tarifvertrag, so ist zu untersuchen, ob dieser Tarifvertrag die Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes erfüllt. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die tarifvertraglichen Regelungen (insbesondere hinsichtlich der Eingruppierungen) in Ihrem Unternehmen auch korrekt umgesetzt wurde.
Es gibt bereits jetzt eine Menge für Sie zu tun ! Wir empfehlen zum jetzigen Zeitpunkt:
- Überprüfung aller Vergütungsregelungen im Unternehmen
- Analyse Ihres Entgeltsystems
- Stellenbeschreibungen erstellen
- Vergleichsgruppen identifizieren
- Ermittlung von Entgeltunterschieden
- Eingruppierungen überprüfen
- AT-Vergütungen und variable Entlohnungsbestandteile checken
- Überprüfung Ihrer HR-Prozesse
- Handlungsbedarf feststellen
Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Herausforderung ! Im gesamten Bundesgebiet !
Diese Themen sind seit Jahrzehnten unser Beratungsschwerpunkt !

